1. Unser Hinweisgebersystem
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln, der Prinzipen unserer Verhaltensgrundsätze sowie des Code of Conduct für Geschäftspartner hat bei der PowerCo SE oberste Priorität. Der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf Integrität und Compliance. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten oder denen unserer Zulieferer zu erfahren und dieses zu unterbinden. Deshalb haben wir das Aufklärungs-Office beauftragt, ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem für uns zu betreiben.
Eine wichtige Säule unseres Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber*innen, Betroffene und Beschäftigte, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken.
Dazu gehört auch, dass wir Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation anbieten. Wir versichern keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgeber*innen zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen. Benachteiligungen von Hinweisgeber*innen und allen Personen, die zu Untersuchungen bei der PowerCo SE beitragen, werden nicht toleriert. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem fairen, schnellen und geschützten Verfahren verarbeitet.
Wie bearbeiten wir Ihren Hinweis?
Qualifizierte und erfahrenen Mitarbeitende des Zentralen Aufklärungs-Offices prüfen alle Meldungen auf potentielle Schwere Regelverstöße durch Beschäftigte des Volkswagen Konzerns gründlich und gehen ihnen systematisch nach. Zunächst erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Anschließend bewertet das Aufklärungs-Office Ihren Hinweis. Dies beinhaltet die Beschaffung von Informationen insbesondere vom Hinweisgeber. Nur wenn sich daraus ein Anfangsverdacht auf einen potentiellen Schweren Regelverstoß ergibt, wird eine geeignete Untersuchungseinheit mit der Untersuchung des Falls beauftragt. Nach deren Abschluss bewertet das Aufklärungs-Office die Ergebnisse und spricht im Fall eines festgestellten Fehlverhaltens eine geeignete Sanktionierungs-Empfehlung aus. Informationen über den Bearbeitungsstatus* Ihres Hinweises sowie über das Ergebnis einer möglichen Untersuchung werden Ihnen unverzüglich mitgeteilt.
Potentielle Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner, einschließlich schwerwiegender Risiken und Menschenrechts- und Umweltverletzungen durch direkte und indirekte Lieferanten, können ebenfalls an das Zentrale Aufklärungs-Office gemeldet werden. Das gilt ebenso für sonstige Meldungen, die sofortige Maßnahmen durch das Unternehmen erfordern. Das Aufklärungs-Office informiert die zuständigen Stellen, die den Sachverhalt entsprechend bearbeiten. Dazu gehören insbesondere erforderliche Maßnahmen zur Minimierung oder Beendigung von Verstößen und/oder Risiken.
Finden Sie weitere Informationen über die Verfahrensgrundsätze des Beschwerdemechanismus des Volkswagen Konzerns hier.
2. Eine Meldung an unser Hinweisgebersystem abgeben
Das Hinweisgebersystem bietet verschiedene Kanäle, um potenzielles Fehlverhalten von Beschäftigten oder Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner in unserer Lieferkette zu melden, die eine schnelle Überprüfung und – falls notwendig – Reaktion unseres Unternehmens erfordern.
Dies berührt jedoch nicht das gesetzlich verankerte Recht, sich wie unten beschrieben an die zuständigen Behörden zu wenden.
E-Mail
Sie erreichen das Aufklärungs-Office von Volkswagen Group per E-Mail über die folgende Adresse:
io@volkswagen.de
Sie erreichen das Aufklärungs-Office von PowerCo SE per E-Mail über die folgende adresse: whistleblower-office@powerco.de
Postadresse / persönlich
Postanschrift:
Volkswagen AG, Zentrales Aufklärungs-Office
Postfach 1717
Berliner Ring 2
38436 Wolfsburg, Deutschland
Persönlich:
Bitte vereinbaren Sie Termine vorab über io@volkswagen.de.
Postadresse / persönlich
PowerCo SE
Alte Salzdahlumer Straße 202,
38124 Braunschweig; Deutschland
Persönlich:
Bitte vereinbaren Sie Termine vorab über whistleblower-office@powerco.de
Ombudsleute
PowerCo SE hat externe Rechtsanwälte (Ombudsleute) bestellt, die zum Hinweisgebersystem beraten oder sicherstellen, dass Meldungen von Hinweisgeber*innen – auf Wunsch auch anonym – an das Aufklärungs-Office weitergeleitet werden.
Wenn Sie mit den Ombudsleuten in Kontakt treten möchten, finden Sie alle notwendigen Information unter dem folgenden Link.
Online-Meldekanal
Sie haben die Möglichkeit, über eine webbasierte Kommunikationsplattform [SpeakUP-Link] in mehr als 65 Sprachen mit dem Ermittlungsamt in Kontakt zu treten. Dieses System ist vertraulich und technisch gesichert und ermöglicht es Ihnen, Meldungen anonym abzugeben.
Sie können über den folgenden Link auf den Online-Meldekanal zugreifen:
Eine detaillierte Anleitung, wie Sie Meldungen online, per App oder per Telefon erstellen können, finden Sie im PDF unten.
Sprachaufnahme per Telefon
Sie können uns 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche eine Sprachnachricht per Telefon hinterlassen.
Nach Eingabe der Telefonnummer (spezifisch für das Land, in dem Sie sich befinden) werden Sie aufgefordert, den Organisationscode einzugeben. Anschließend können Sie Ihre Meldung als Sprachaufzeichnung einreichen. Es geht nur eine schriftliche Niederschrift beim Untersuchungsamt ein. Wählen Sie sich wieder ein, um die Antwort oder weitere Fragen unseres Teams zu hören.
Wählen Sie aus dieser Liste eine Telefonnummer für Ihr Land oder Ihre Region aus und halten Sie den entsprechenden Organisationscode [Code einfügen] bereit.
Telefonnummernliste für Ihr Land oder Ihre Region finden Sie unten.
Organisationscodes:
• Volkswagen:
| 122203
|
• PowerCo:
| 122215
|